Kohleausstiegsgesetz (2020)

Das Kohleausstiegsgesetz wurde 2020 verabschiedet: Bis 2038 soll in Deutschland weiter Kohle verstromt werden [1]

Kohle ist der Energieträger mit den größten CO2-Emissionen pro Energieeinheit [2]

Das Gesetz widerspricht in vielen Punkten den Empfehlungen der Kohlekommission [3]

Die Betreiber werden mit 4.4 Milliarden Euro entschädigt [1]

Der Anteil der Energiewirtschaft an den Emissionen ist mit 41 Prozent extrem hoch, davon sind 71 Prozent der Emissionen von Braun- und Steinkohle,[2] das 1.5 Grad Ziel ist mit dem Kohlekompromiss nicht einzuhalten

Quellen:
[1] Bundeministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Fragen und Antworten zum Kohleausstieg in Deutschland (Stand 4.7.2020). https://www.bmu.de/themen/klima-energie/klimaschutz/nationale-klimapolitik/fragen-und-antworten-zum-kohleausstieg-in-deutschland/

[2] Umweltbundesamt: Entwicklung der spezifischen Kohlendioxid Emissionen des deutschen Strommix in den Jahren 1990 – 2019 (2020), Dessau-Roßlau.

[3] Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung” (2019): Abschlussbericht.

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Ausbau von erneuerbaren Energien verschleppt

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Datteln 4 (2020)